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Donnerstag, 3. Juli 2014

Wahrheitsfindung "im Namen des Volkes"



Was war passiert?

Im Sommer letzten Jahres fuhr ich mit einem Auto, welches mir zur Verfügung gestellt war, durch die Frankfurter Allerheiligenstr. in Richtung Kurt-Schumacher-Str. an einer Parkbucht vorbei. Dort waren die Fahrzeuge der Länge nach und so eingeparkt, dass beim Verlassen des Parkplatzes rückwärts herausgefahren werden musste. Im Vorbeifahren hörte und spürte ich einen "Schlag" an dem von mir geführten Fahrzeug, den ich nicht einordnen konnte. In der Annahme, dass ein Gegenstand auf der Straße oder eine Bordsteinkante diesen Schlag verursacht hatte, hielt ich am Ende der Parkbucht an um nachzuschauen, ob ich einen Schaden am Auto hatte. Von hinten rechts war nichts zu erkennen und auf der Straße hinter mir waren auch keine Gegenstände und/oder andere Fahrzeuge zu sehen. Daher stieg ich wieder ein und fuhr weiter. Erst am nächsten Tag stellte ich fest, dass sich die Beifahrertür nicht mehr öffnen ließ und offensichtlich jemand seitlich aufgefahren sein musste. Das brachte ich dann in Verbindung mit dem Tags zuvor vernommenen Schlag und bedauerte, dass ich ein, nun offensichtlich, anderes beteiligtes Fahrzeug nicht wahrgenommen hatte um den durch das Auffahren verursachten Schaden vom Fahrer dieses Fahrzeugs regulieren zu lassen.

Wochen später bekam ich Nachricht, dass ich mich, ohne den Schaden aufzunehmen, von einem Unfallort entfernt hatte und mich aus diesem Grund melden sollte. Zunächst war ich guter Dinge, dass es nun zu einer Schadensregulierung an dem von mir geführten Fahrzeug kommen konnte. Leider wurde mir aber sehr schnell klar gemacht, dass es bei dieser Kontaktaufnahme um meine "Fahrerflucht" ging.

Nach einer zunächst verhängten Geldstrafe und einem dreimonatigen Fahrverbot, wogegen ich Einspruch erhob, kam es zu einer Verhandlung am Amtsgericht Frankfurt. Aus der Aktensichtung ergab sich, dass eine Frau, die alleine in ihrem Fahrzeug war, mich beim Ausparken gerammt hatte. Diese Frau behauptete, dass ich ganz schnell weitergefahren sei, und nur der Umstand, dass ich an der Ampel bei der Kurt-Schumacher-Str. halten musste, es ihr ermöglich hat das Kennzeichen aufzuschreiben. Sie hätte auch niemand aussteigen gesehen. Auch die Feststellung, dass es dort überhaupt keine Ampel gibt, veranlasste die Dame nicht zur Annahme, dass ich angehalten habe um nachzusehen. Die Fahrzeugführerin war angeblich in Sekundenschnelle aus ihrem Fahrzeug gestiegen um mein Kennzeichen zu notieren, konnte sich aber nicht erinnern, ob ihr Auto auf der Straße stand oder ob sie es zurück in die Parklücke gefahren hatte. Auch wusste sie nicht, ob sie den Motor ausgestellt und die Handbremse angezogen hatte. Da ich kein Fahrzeug auf der Straße, weder im Rückspiegel noch nach meinem Aussteigen, gesehen habe, musste sie zurück in ihre Parklücke gefahren sein. Die Sekunden, die sie gebraucht hat um aus ihrem Auto auszusteigen und das Kennzeichen zu notieren, wurden dann schließlich doch zu mindestens einer Minute.

Letztlich stand nun Aussage gegen Aussage.

Meine Aussage und Wahrnehmung war, dass ich, nach dem vernommenen Schlag, bei nächster Möglichkeit angehalten habe um nachzusehen was passiert war. Nachdem ich aus dem Auto ausgestiegen war und weder einen Gegenstand noch ein anderes Fahrzeug auf der Straße gesehen und zunächst auch den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht wahrgenommen habe, fuhr ich weiter.

Die Aussage der Zeugin (und Unfallverursacherin) war, dass sie in Sekunden (die dann bei Nachfrage zu mindestens einer Minute wurden) hinter ihrem Fahrzeug stand und mein Kennzeichen aufschrieb, während ich an einer (nicht vorhandenen) Ampel warten musste. Wo ihr Fahrzeug stand, auf dem Parkplatz oder auf der Straße, ob der Motor noch lief oder ob sie ihn ausgestellt hatte und ob die Handbremse angezogen war, an all das konnte sie sich nicht erinnern.

Der Staatsanwalt und die Richterin entschieden sich für die "Fahrerflucht". Also entschied man sich dafür, das ich gelogen habe und die Dame aus dem anderen Fahrzeug, trotz nachgewiesener Fehler und Ungenauigkeiten in ihrer Aussage, glaubhaft war.

Das Volk, in Gestalt der Richterin, verurteilte mich nun wegen Fahrerflucht nach § 142 StGB zu einem zweimonatigen Führerscheinentzug und zu einer (für mich)sehr hohen Geldstrafe.

Wikipedia-Artikel zu Unfall- bzw. Fahrerflucht

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